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Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen: Gültigkeit von Bescheinigungen
Durch das Jahressteuergesetz 2024 wurde die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen in§ 4 Nr. 21 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zum 1.1.2025 an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst. Mit dieser Änderung bleiben die bislang umsatzsteuerfreien Leistungen unverändert steuerfrei. Zur Gültigkeit von Bescheinigungen nach altem Recht…