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Termingeschäfte: Beschränkung der Verlustverrechnung verfassungsrechtlich bedenklich
Der Bundesfinanzhof hält die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte bei summarischer Prüfung für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar (Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz). Er hat in dem Verfahren daher Aussetzung der Vollziehung gewährt. Hintergrund Verluste aus Kapitalvermögen unterliegen gewissen Abzugsbeschränkungen. So dürfenz.…