Quo vadis Steuerfortentwicklungsgesetz?

Ursprünglich sollte das Steuerfortentwicklungsgesetz bereits am 18.10.2024 vom Bundestag verabschiedet werden. Es wurde aber von der Tagesordnung genommen, da man sich innerhalb der Koalition nicht einigen konnte. Da die Ampel-Regierung nun sogar komplett gescheitert ist, ist unsicher, welche Maßnahmen wie umgesetzt werden. Daher erfolgt die Berichterstattung erst, wenn das Gesetz unter Dach und Fach ist.

Beachten Sie: Das Steuerfortentwicklungsgesetz sieht u. a. Folgendes vor:

  • Erhöhungen des Grund- und Kinderfreibetrags für 2025 und 2026 sowie des Kindergelds ab 2025,
  • Verlängerung der degressiven Abschreibung,
  • Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren.