Rufen Sie an unter +49 451 3844490
Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung: Erhöhung ab 2025 auf 2,5 %
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird mit Wirkung ab 2025 um 0,8 % auf 2,5 % angehoben (BAnz AT 7.11.24 B4). Allerdings ist dies nur ein Orientierungswert. Den tatsächlichen Zusatzbeitragssatz bestimmt jede Krankenkasse individuell.
Beispiel: Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 EUR monatlich bewirkt eine Erhöhung um
0,8 %, dass der Nettolohn um 12 EUR sinkt. Da der Zusatzbeitrag paritätisch getragen wird, zahlt der Arbeitgeber die anderen 12 EUR.
Gut zu wissen – Was genau ist der Zusatzbeitragssatz und warum erhöht dieser sich 2025?
Der Zusatzbeitragssatz ist ein wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Er wird von den Krankenkassen erhoben, wenn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, um den Finanzbedarf zu decken.
Der Zusatzbeitragssatz wird als Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen jedes Mitglieds festgelegt. Jede Krankenkasse kann ihren eigenen Zusatzbeitragssatz bestimmen, um ihre spezifischen finanziellen Anforderungen zu erfüllen. Der Zusatzbeitragssatz ist so bemessen, dass die Einnahmen aus dem Zusatzbeitrag zusammen mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und anderen Einnahmen die voraussichtlichen Ausgaben und die vorgeschriebene Rücklage decken. Ab 2025 wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz auf 2,5 % erhöht, um den steigenden Kosten im Gesundheitswesen gerecht zu werden.
Diese Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes ist notwendig, um die finanzielle Stabilität der Krankenkassen zu gewährleisten. Krankenkassen müssen ihre Mitglieder über Änderungen des Zusatzbeitragssatzes informieren, damit diese gegebenenfalls von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können. Der Zusatzbeitragssatz ist ein zentrales Element, um die finanzielle Balance der Krankenkassen sicherzustellen und die Gesundheitsversorgung für alle Mitglieder zu gewährleisten.