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Verlustvortrag bei Witweneinkommen nicht zu berücksichtigen
Ein steuerlicher Verlustvortrag bleibt bei der Bestimmung des auf eine Witwenrente anzurechnenden Arbeitseinkommens unberücksichtigt. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Bei der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten ist ein Verlustvortrag nach § 10d Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes nicht einzubeziehen. Das Bundessozialgericht hält damit…