Entlastung für Alleinerziehende bei der Lohnsteuer: Erhöhungsbetragab dem zweiten Kind nur auf Antrag

Für Alleinerziehende beträgt der Entlastungsgrundbetrag 4.008 EUR im Kalenderjahr. Ab 2022 wird er beim Lohnsteuerabzug automatisch im Rahmen der Steuerklasse II berücksichtigt. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein (ESt-Kurzinformation Nr. 2022/3 vom 6.1.2022) hat nun darauf hingewiesen, dass der ab dem zweiten Kind zu gewährende Erhöhungsbetrag von 240 EUR nur auf Antrag des Steuerpflichtigen in ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) als Freibetrag berücksichtigt werden kann. Wird kein Antrag gestellt, wirkt sich der Erhöhungsbetrag (erst) über die Steuererklärung aus.