Gewinnentnahme in der GmbH – Gehalt, Dividende oder Darlehen?

Von Stefan Bobzin | Ziel voraus Steuerberater, Lübeck

Eine Frage, die in dieser Woche von einem Kunden an mich herangetragen wurde: “Herr Bobzin, mein Unternehmen wächst und wächst und ich würde daher gern eine GmbH daraus machen. Aber welche Möglichkeiten habe ich dann privat um an das Geld darin zukommen? Jetzt im Einzelunternehmen ist es einfach, da kann ich es einfach rausnehmen.” Da die Frage regelmäßig wieder auftaucht, habe ich dazu nachfolgend mal ein paar Zeilen geschrieben.

Wichtig ist mir noch zu erwähnen, dass die Ausführungen auch ein sehr wichtiger Wissensbaustein beim Vermögensaufbau sind und man die Zusammenhänge unbedingt verstehen und dann clever einsetzen sollte.

Gut, dann mal los. Es gibt im Wesentlichen drei Wege: Geschäftsführergehalt, Gewinnausschüttung (Dividende) und Gesellschafterdarlehen. Alle drei haben ihre Berechtigung, alle drei haben Haken. Ich erkläre hier, wie sie funktionieren und wann welcher Weg sinnvoll ist.

Weg 1: Das Geschäftsführergehalt

Als Gesellschafter-Geschäftsführer kannst du dir ein Gehalt zahlen lassen – wie ein normaler Angestellter, nur dass du auf beiden Seiten sitzt, also auch dein eigener Arbeitgeber bist. Dieses Gehalt ist für die GmbH eine Betriebsausgabe und mindert damit den Gewinn der GmbH, also auch die Steuerlast der GmbH.

Bei dir persönlich landet das Gehalt als Einkommen, das du mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuerst. Je nach Höhe deines gesamten Einkommens kann das bis zu 45 % sein. Im Rahmen der Auszahlung wird durch den Arbeitergeber, deine GmbH, unterjährig bereits Lohnsteuer einbehalten. Lohnsteuer ist nur eine andere Form der Erhebung und letztlich das Gleiche wie der Einkommensteuer.

Was dabei wichtig ist: Das Gehalt muss von Anfang an im Gesellschaftsvertrag oder einem separaten Geschäftsführervertrag festgelegt sein und muss einem sogenannten Fremdvergleich standhalten – also dem entsprechen, was ein fremder Dritter für die gleiche Tätigkeit bekäme. Zahlt man sich selbst ein ungewöhnlich hohes Gehalt, kann das Finanzamt einen Teil davon als verdeckte Gewinnausschüttung werten. Das ist teuer und ärgerlich.

Ein weiterer Punkt als Exkurs: als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer (also mit mehr als 50 % der Anteile) bist du sozialversicherungsrechtlich in der Regel selbstständig – keine Rentenversicherungspflicht, keine Krankenversicherungspflicht über die GmbH. Das muss man bei der eigenen Absicherung im Blick haben.

Noch ein Sonderthema: Sonderzahlungen. Tantieme, Bonus, Weihnachtsgeld und wie man es sonst noch nennen kann. Bei solchen Vergütungen gibt es auch noch ein paar Regeln zu beachten, speziell bei Tantiemen, aber im Grunde sind das auch alles nur andere Formen des Geschäftsführergehalts.

Weg 2: Die Gewinnausschüttung

Wenn die GmbH nach Steuern einen Gewinn hat, kann dieser an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Das ist die klassische Dividende. Nochmal klar eingeordnet: es geht um den Gewinn der GmbH, der noch vorhanden ist, nachdem du dein Geschäftsführergehalt im Weg 1 bekommen hast.

Die GmbH hat auf diesen Gewinn (nach Steuern) dann ebenfalls bereits Körperschaftsteuer (15 %) und Gewerbesteuer (je nach Hebesatz der Gemeinde, grob 15 %) gezahlt – macht zusammen ca. 30 % auf der Ebene der GmbH.

Auf die Ausschüttung selbst fällt dann noch Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag an – auf dich als Privatperson.

Gesamtbelastung im Überblick (vereinfacht):

EbeneSteuerbelastung (ca.)
GmbH: Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer~30 %
Privatperson: Abgeltungsteuer auf Ausschüttung~25 % auf den Rest
Effektive Gesamtbelastung~47–50 %

Das klingt nach viel – und das ist es auch, wenn man den Gewinn vollständig ausschüttet. Wer aber nur einen Teil ausschüttet und den Rest in der GmbH lässt oder reinvestiert, kommt deutlich besser weg, weil auf einbehaltene Gewinne eben nur die ~30 % auf GmbH-Ebene anfallen.

Blick in die Zukunft: die Steuersätze bei der Körperschaftsteuer werden ab 2028 mit jedem Jahr um 1% bis final auf 10% (jetzt in 2026 noch 15%) gesenkt. Entsprechend wird man ab 2032 mit insgesamt 25% (inklusive Gewerbesteuer) rechnen können.

Tipp am Rande: Wer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz unter 25 % liegt, kann die Ausschüttung auf Antrag nach dem sogenannten Teileinkünfteverfahren versteuern. Das kann günstiger sein – ist aber an Bedingungen geknüpft und nicht für jeden relevant.

Was du an dieser Stelle unbedingt mitnehmen solltest, sind Zahlen wie 25% und 30%. Im Rahmen von steuerlichen Gestaltungen und Optimierungen ist es elementar wichtig zu verstehen, wie die Belastungen bei den verschiedenen Beteiligten (GmbH, natürliche Person) sind und auch wie diese Sätze funktionieren. Bei der GmbH ist der Satz von 30% letztlich fix, bei einer Privatperson steigen die prozentualen Steuersätze mit dem Einkommen immer weiter an, im schlimmsten Fall bis auf 45%.

Weg 3: Das Gesellschafterdarlehen

Eine weniger bekannte, aber in bestimmten Situationen interessante Möglichkeit: Du leihst der GmbH Geld – oder umgekehrt, die GmbH zahlt dir ein zuvor gewährtes Darlehen zurück.

Die Rückzahlung eines Darlehens ist steuerlich keine Einnahme, weil du ja nur zurückbekommst, was du vorher gegeben hast. Die Gewährung eines Darlehens durch die GmbH an dich ist für die GmbH aber auch keine Ausgabe, die sich steuermindernd auswirkt.

Aber: Das Finanzamt schaut hier genau hin. Gesellschafterdarlehen müssen zu fremdüblichen Konditionen vereinbart werden – also mit einem angemessenen Zinssatz, klaren Laufzeiten und tatsächlich gelebten Rückzahlungsmodalitäten. Zinsen, die du von der GmbH erhältst, sind übrigens wieder steuerpflichtig – Abgeltungsteuer, wie bei der Ausschüttung.

In der Praxis ist das Gesellschafterdarlehen eher ein Instrument zur kurzfristigen Liquiditätssteuerung oder für besondere Situationen – kein dauerhafter Weg zur Gewinnentnahme. Im Bereich des Vermögensaufbaus kann es aber ein riesiger Hebel sein, da man mit dem Geld schon vor einer Besteuerung wie bei einer Ausschüttung arbeiten kann und damit lukrative Anlagemöglichkeiten nutzen kann.

Was ist jetzt die beste Lösung?

Es gibt keine generelle universelle Antwort, aber ein paar Grundprinzipien kann man sich merken:

Gehalt als Basis. Ein angemessenes Geschäftsführergehalt macht in den meisten Fällen Sinn und wird benötigt um die persönliche Liquidität zur Verfügung zu stellen. Von irgendwas muss Essen, Kleidung und Wohnen privat bezahlt werden und ein regelmäßiges Gehalt ist dafür die beste Lösung. Das Gehalt reduziert den GmbH-Gewinn und damit die Steuerlast auf Gesellschaftsebene. Spannend ist hier der Blick auf die Steuersätze: wenn dein privater Kapitalbedarf gedeckt ist, sollte man im Hinblick auf mögliche persönliche Steuersätze von mehr als 30% überlegen, das Gehalt zu deckeln und die Liquidität in dem GmbH zu belassen, statt diese durch Steuerbelastungen übermäßig zu reduzieren.

Ausschüttung für das, was darüber hinausgeht. Was nach einem vernünftigen Gehalt noch an Gewinn in der GmbH übrig bleibt und nicht reinvestiert wird, kann ausgeschüttet werden. Wann und wie viel – das hängt vom persönlichen Bedarf und der steuerlichen Gesamtsituation ab. In der Praxis geschieht dies meist unregelmäßig, z.B. wenn man größere private Investitionen plant und hierzu einmalig Geld benötigt.

Nicht alles ausschütten. Wer in der GmbH Gewinne thesauriert (also einbehält und nicht ausschüttet), zahlt darauf nur die ~30 % auf GmbH-Ebene. Das ist deutlich günstiger als privat zu versteuern. Vorausgesetzt, man braucht das Geld nicht sofort privat.

Die Mischung macht’s. In der Praxis ist die optimale Lösung fast immer eine Kombination: ein solides Gehalt plus eine moderate Ausschüttung, angepasst an das jeweilige Jahr, den persönlichen Steuersatz und die Pläne der GmbH.

Was ich in der Praxis oft sehe

Zwei Fehler begegnen mir regelmäßig:

Kein Gehalt oder zu wenig. Manche Gesellschafter-Geschäftsführer zahlen sich kaum ein Gehalt und leben von Ausschüttungen. Das klingt nach Steueroptimierung, ist es aber meistens nicht – weil dann der gesamte Gewinn auf GmbH-Ebene zunächst voll besteuert wird und erst dann mit nochmaliger Besteuerung ausgeschüttet werden kann.

Spontane Entnahmen ohne Planung. Geld wird entnommen, wenn es gebraucht wird – ohne Struktur, ohne Dokumentation, ohne Plan. Das führt zu Problemen bei der Buchführung, zu ungewollten Steuerfolgen und manchmal zu Diskussionen mit dem Finanzamt darüber, ob das nun ein Gehalt, eine Ausschüttung oder ein Darlehen war.

Beides ist lösbar – aber es macht das Leben unnötig kompliziert.

Fazit

Gewinnentnahme in der GmbH ist kein Selbstläufer. Wer es richtig macht, kann die Steuerbelastung aber spürbar steuern und optimieren. Wer es dem Zufall überlässt, verschenkt Geld und zahlt mehr als nötig.

Das Thema lohnt sich, einmal pro Jahr systematisch anzuschauen: Wie hoch war der Gewinn? Was brauche ich privat? Was bleibt in der GmbH? Daraus ergibt sich die jeweils sinnvolle Kombination. Richtig spannend wird das Ganze dann, wenn man einen konkreten Plan verfolgt über eine längere Zeit Vermögen systematisch aufzubauen. Das ist aber nochmal deutlich komplexer, vielleicht schreibe ich dazu noch mal einen ergänzenden Artikel.

Wenn ihr das für eure GmbH konkret durchrechnen wollt, sprecht uns gern an.

Ich bin Stefan Bobzin (Spitzname „Bob”) und arbeite als Steuerberater bei Ziel voraus Steuerberater in Lübeck. Im Bob Blog schreibe ich über Steuern und Unternehmerthemen – so wie ich sie unseren Kunden auch laufend erkläre. Ohne Umwege, ohne viel Fachsprache und vor allem mit dem Ziel, eine klare Antwort zu geben.