Steuerliche Pflichten für Influencer: Gezielte Ermittlungen in NRW und Hamburg

Die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Online-Tätigkeiten rückt zunehmend in den Fokus der Finanzbehörden. Insbesondere Influencer, die durch Werbung, Abonnements und Kooperationen erhebliche Einnahmen generieren, werden verstärkt überprüft. Aktuelle Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen (NRW) und Hamburg verdeutlichen die verschärfte Gangart der Finanzverwaltung gegenüber mutmaßlichen Steuerhinterziehungen in diesem Bereich.

Gezielte Ermittlungen in NRW: Das Influencer-Team des LBF NRW

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen hat unlängst bekannt gegeben, dass die Steuerfahndung ein umfangreiches Datenpaket mehrerer Social-Media-Plattformen analysiert. Ziel dieser Ermittlungen sind professionelle Influencer, denen vorgeworfen wird, ihre steuerlichen Pflichten mit hoher krimineller Energie zu umgehen.

Das spezialisierte “Influencer-Team” des Landeskriminalamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) ist vorsätzlichen Steuerbetrügern in den sozialen Netzwerken auf der Spur. Derzeit werden rund 6.000 Datensätze ausgewertet, die auf nicht versteuerte Gewinne aus Werbung, Abonnements und ähnlichen Einnahmequellen hinweisen. Diese Datensätze betreffen ausschließlich Influencer aus NRW und umfassen ein strafrechtlich relevantes Steuervolumen von geschätzten 300 Millionen Euro.

Stephanie Thien, Leiterin des LBF NRW, betonte hierzu, dass sich der Fokus der Ermittlungen ausdrücklich nicht auf junge Menschen richtet, die lediglich eine geringe Anzahl von Followern haben und gelegentlich Produkte beworben haben. Vielmehr stehen die “großen Fische” im Visier der Behörden, also Influencer mit signifikanten Einnahmen und mutmaßlich vorsätzlicher Steuerhinterziehung.

Hamburg zieht nach: Branchenprüfung und Expertengruppe

Auch die Finanzämter in Hamburg haben die Besteuerung von Influencern und anderen Social-Media-Akteuren verstärkt im Blick. Bereits im Jahr 2022 wurde eine spezielle Expertengruppe ins Leben gerufen, die sich mit der Besteuerung dieser Branche befasst. Seit 2024 wird die Branche im Rahmen einer Branchenprüfung noch intensiver unter die Lupe genommen.

Rechtliche Grundlagen und potenzielle Konsequenzen für Influencer

Die steuerliche Erfassung von Einnahmen aus Online-Tätigkeiten von Influencern basiert auf den allgemeinen Vorschriften des deutschen Steuerrechts. Grundsätzlich unterliegen alle Einnahmen, die im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit erzielt werden, der Einkommensteuer (§ 2 Abs. 1 EStG). Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahmen in Form von Geld, Sachleistungen (z.B. kostenlose Produkte, Reisen) oder durch Affiliate-Marketing generiert werden. Sachleistungen müssen dabei mit ihrem Marktwert angesetzt werden.

Eine nicht oder unvollständig deklarierte Einnahme kann den Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung (AO) erfüllen. Dies kann empfindliche Strafen nach sich ziehen, darunter Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Auch eine leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO kann Bußgelder zur Folge haben.

Influencer sollten sich daher frühzeitig und umfassend über ihre steuerlichen Pflichten informieren. Dazu gehört:

  • Ordnungsgemäße Buchführung: Alle Einnahmen und Ausgaben müssen sorgfältig dokumentiert werden.
  • Anmeldung der gewerblichen Tätigkeit: In den meisten Fällen ist die Tätigkeit als Gewerbe anzumelden.
  • Umsatzsteuerpflicht: Ab einem bestimmten Umsatz sind Influencer umsatzsteuerpflichtig und müssen Umsatzsteuer abführen.
  • Voranmeldungen: Je nach Einkommenshöhe sind vierteljährliche oder monatliche Umsatzsteuer- und Einkommensteuervoranmeldungen abzugeben.

Wichtiger Hinweis: Bei Unsicherheiten oder dem Verdacht auf fehlerhafte Steuererklärungen ist die Inanspruchnahme einer steuerlichen Beratung dringend anzuraten. Eine freiwillige Selbstanzeige nach § 371 AO kann unter bestimmten Voraussetzungen strafbefreiend wirken, sofern sie vollständig und rechtzeitig erfolgt.

Relevante Urteile und weitere Informationen

  • Zur Abgrenzung zwischen Liebhaberei und Gewinnerzielungsabsicht bei Influencer-Tätigkeiten gibt es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Allerdings können allgemeine Grundsätze zur Gewinnerzielungsabsicht herangezogen werden, wie sie beispielsweise im Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26.04.2018, Az. IV R 33/15 zur Abgrenzung von Hobbys und gewerblicher Tätigkeit dargelegt werden.
  • Umfassende Informationen zu den steuerlichen Grundlagen finden sich auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Finanzen: Bundesministerium der Finanzen (BMF).
  • Die Abgabenordnung (AO) als zentrale Rechtsgrundlage für das Steuerverfahrensrecht kann auf dejure.org eingesehen werden.

Die verstärkten Kontrollen zeigen, dass die Finanzbehörden die Entwicklung im Bereich der digitalen Wirtschaft genau verfolgen und die Einhaltung der steuerlichen Pflichten von Influencern konsequent einfordern. Frühzeitige und korrekte Compliance ist daher unerlässlich, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.