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Betriebsausgaben: Eine ausführliche Erklärung

1. Einleitung

Wer ein Unternehmen führt oder eine selbstständige Tätigkeit ausübt, kommt früher oder später mit dem Begriff “Betriebsausgaben” in Kontakt. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff? Welche Kosten können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, und welche Regeln sind dabei zu beachten? In diesem Beitrag geben wir eine detaillierte Erklärung und erläutern wichtige Aspekte rund um Betriebsausgaben.

Wichtiger Hinweis: Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt keine individuelle Prüfung durch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin.

2. Definition: Was sind Betriebsausgaben?

Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Das bedeutet, es handelt sich um Kosten, die entstehen, um das Unternehmen zu führen, Erträge zu erzielen oder den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Der Gesetzestext lautet:

“Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.”

Das bedeutet: Alle Kosten, die betrieblich bedingt sind, können als Betriebsausgaben abgezogen werden, sofern sie nicht explizit vom Abzug ausgeschlossen sind.

3. Abgrenzung: Betriebsausgaben vs. Werbungskosten

Betriebsausgaben sind von den Werbungskosten zu unterscheiden. Während Betriebsausgaben die Aufwendungen von Selbstständigen und Unternehmen betreffen, sind Werbungskosten beruflich veranlasste Kosten von Arbeitnehmern. Ein Angestellter kann also keine Betriebsausgaben geltend machen, sondern nur Werbungskosten.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

  • Ein selbstständiger Grafikdesigner kauft einen neuen Computer für seine Arbeit – das ist eine Betriebsausgabe.
  • Ein Angestellter in einem Unternehmen kauft einen Laptop für private Fortbildungen – das kann ggf. als Werbungskosten abgesetzt werden.

4. Welche Kosten sind Betriebsausgaben?

Zu den typischen Betriebsausgaben gehören unter anderem:

4.1. Raumkosten

  • Miete für Büros, Lager, Geschäftsräume
  • Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom, Reinigung)
  • Grundsteuern und Versicherungen

4.2. Personalkosten

  • Löhne und Gehälter der Mitarbeiter
  • Sozialabgaben (Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung)
  • Fortbildungskosten für Mitarbeiter

4.3. Fahrzeugkosten

  • Leasingraten oder Abschreibungen für Firmenfahrzeuge
  • Benzinkosten
  • Reparaturen und Wartung
  • Kfz-Versicherung und Steuer

4.4. Büro- und Verwaltungskosten

  • Büromaterial (Papier, Stifte, Druckerpatronen)
  • Telefon- und Internetkosten
  • Software und Lizenzen
  • Porto- und Versandkosten

4.5. Fort- und Weiterbildungskosten

  • Seminargebühren
  • Fachliteratur
  • Online-Kurse

4.6. Werbe- und Marketingkosten

  • Kosten für Webseiten und Online-Werbung
  • Druckkosten für Flyer und Visitenkarten
  • Anzeigen in Zeitschriften oder Online-Medien

4.7. Reisekosten

  • Hotelübernachtungen und Verpflegungsmehraufwand
  • Flug-, Bahn- oder Taxikosten

4.8. Sonstige Betriebsausgaben

  • Beiträge für Verbände und Kammern
  • Steuerberatungskosten
  • Prozesskosten, falls sie betrieblich bedingt sind

5. Welche Kosten sind keine Betriebsausgaben?

Nicht alle Ausgaben, die im weitesten Sinne mit dem Betrieb zu tun haben, können steuerlich geltend gemacht werden. Beispielsweise:

  • Private Lebenshaltungskosten (z. B. Kleidung, Lebensmittel)
  • Strafzahlungen oder Bußgelder
  • Kosten für eine private Krankenversicherung (gilt als Sonderausgabe)
  • Unangemessene Repräsentationskosten (z. B. Luxusanschaffungen, die nicht notwendig sind)

6. Besonderheiten und Grenzen

Es gibt einige Kostenarten, bei denen besondere Regeln gelten:

6.1. Bewirtungskosten

Geschäftliche Bewirtungskosten sind nur zu 70 % als Betriebsausgabe abziehbar, sofern sie angemessen sind und korrekt dokumentiert werden. Private Bewirtungskosten (z. B. für Familie und Freunde) sind hingegen nicht abziehbar.

6.2. Geschenke

Geschenke an Geschäftspartner sind nur bis zu 35 Euro pro Jahr und Person als Betriebsausgabe abziehbar. Höhere Beträge werden steuerlich nicht anerkannt.

6.3. Arbeitszimmer

Wenn ein Arbeitszimmer zu Hause genutzt wird, kann es unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Die wichtigste Bedingung ist, dass das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit sein muss.

7. Nachweis und Dokumentation

Damit Betriebsausgaben steuerlich anerkannt werden, müssen sie nachgewiesen werden. Dazu gehören:

  • Rechnungen mit vollständigen Angaben (Name, Anschrift, Datum, Betrag, Leistungsbeschreibung)
  • Quittungen und Belege
  • Fahrtenbücher für Dienstfahrzeuge
  • Dokumentation von Bewirtungskosten

8. Einfluss auf die Steuer

Betriebsausgaben mindern den steuerpflichtigen Gewinn und reduzieren somit die Steuerlast. Das bedeutet:

Gewinn = Einnahmen – Betriebsausgaben

Je höher die Betriebsausgaben, desto geringer der steuerpflichtige Gewinn und damit auch die fällige Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer.

9. Fazit

Betriebsausgaben sind ein essenzieller Bestandteil der Steuerberechnung für Selbstständige und Unternehmen. Sie umfassen alle betrieblich veranlassten Aufwendungen, von Mietkosten über Gehälter bis hin zu Reisekosten. Dennoch gibt es Einschränkungen und spezielle Regeln, die beachtet werden müssen. Eine ordentliche Dokumentation und steuerliche Beratung sind ratsam, um keine Fehler zu machen.

Hinweis: Diese Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine steuerliche Beratung. Im Zweifelsfall sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.

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