Der Gesetzgeber hat die Einführung der sogenannten Aktivrente zum 1. Januar 2026 beschlossen. Ziel ist es, das Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze attraktiver zu gestalten. Nachfolgend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Regelungen und deren steuerliche Auswirkungen.
Wer kann die Aktivrente nutzen?
Die Aktivrente richtet sich an Personen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und als Arbeitnehmer weiterarbeiten (abhängige Beschäftigung). Selbständige Tätigkeiten sind von dieser Regelung nicht erfasst.
Was gilt steuerlich?
• Arbeitslohn bis zu 2.000 € monatlich (max. 24.000 € jährlich) ist einkommensteuerfrei.
• Der steuerfreie Arbeitslohn unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
• Die Aktivrente wird zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente gewährt und hat keine negativen Auswirkungen auf deren Bezug.
Sozialversicherung – was ist zu beachten?
• Keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
• Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind weiterhin zu zahlen.
Beispiel (vereinfacht dargestellt)
Arbeitslohn: 2.000 € monatlich
Einkommensteuer: 0 €
Kranken- und Pflegeversicherung: ca. 200–240 €
Nettoauszahlung: ca. 1.750–1.800 €
Fazit
Die Aktivrente schafft einen deutlichen finanziellen Anreiz, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter als Arbeitnehmer tätig zu bleiben. Insbesondere die Steuerfreiheit des Arbeitslohns bis 2.000 € monatlich führt zu einem spürbaren Netto-Vorteil.