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Werbungskosten: Eine ausführliche Erklärung

1. Einleitung

Der Begriff “Werbungskosten” spielt im deutschen Steuerrecht eine wichtige Rolle, insbesondere im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff? Welche Aufwendungen können als Werbungskosten geltend gemacht werden, und warum ist das für Arbeitnehmer und Steuerzahler von Bedeutung? Diese ausführliche Erklärung soll Ihnen helfen, den Begriff Werbungskosten zu verstehen, ohne dass Sie tiefgehende steuerliche Vorkenntnisse benötigen.

2. Definition von Werbungskosten

Werbungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen entstehen. Gemäß § 9 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Das bedeutet, dass alle Kosten, die entstehen, um Einkommen zu erwirtschaften, die Einkommensquelle zu sichern oder bestehende Einnahmen zu erhalten, als Werbungskosten abgesetzt werden können.

In der Praxis sind Werbungskosten besonders relevant für Arbeitnehmer, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen, aber auch für andere Einkunftsarten wie z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen.

3. Bedeutung von Werbungskosten für die Steuer

Werbungskosten reduzieren das zu versteuernde Einkommen und können damit die Steuerlast verringern. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die hohe Werbungskosten haben, weniger Einkommensteuer zahlen müssen.

Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, gewährt der Gesetzgeber Arbeitnehmern automatisch einen Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 Euro (Stand: 2023). Dieser Betrag wird automatisch von den Einkünften abgezogen, ohne dass Belege eingereicht werden müssen. Wer jedoch höhere Werbungskosten hat, kann diese in der Steuererklärung angeben und von einer zusätzlichen Steuerersparnis profitieren.

4. Welche Kosten zählen zu den Werbungskosten?

Werbungskosten können viele verschiedene Aufwendungen umfassen. Hier sind einige der häufigsten Werbungskosten, die Arbeitnehmer in ihrer Steuererklärung angeben können:

4.1. Fahrtkosten

Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können mit der Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) geltend gemacht werden. Diese beträgt aktuell 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro pro Kilometer ab dem 21. Kilometer (Stand: 2023). Dabei wird jedoch nur die einfache Entfernung berücksichtigt, nicht der tatsächlich zurückgelegte Weg.

Zusätzlich sind auch Kosten für beruflich veranlasste Reisen (z. B. Dienstreisen) als Werbungskosten absetzbar. Hierzu zählen Fahrtkosten mit dem eigenen Fahrzeug, öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch Flugkosten.

4.2. Arbeitsmittel

Alle Anschaffungen, die für die berufliche Tätigkeit notwendig sind, können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu gehören z. B.:

  • Computer, Laptops, Tablets
  • Büromöbel (z. B. Schreibtisch, Bürostuhl)
  • Fachliteratur
  • Berufskleidung (wenn sie spezifisch für den Beruf erforderlich ist, z. B. Schutzkleidung)

Kostet ein Arbeitsmittel weniger als 800 Euro netto (952 Euro brutto), kann es sofort in voller Höhe abgesetzt werden. Teurere Arbeitsmittel müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

4.3. Fort- und Weiterbildungskosten

Wer sich beruflich weiterbildet, kann die damit verbundenen Kosten steuerlich absetzen. Hierzu gehören:

  • Lehrgangs-, Seminar- oder Studiengebühren
  • Kosten für Fachliteratur
  • Fahrtkosten zur Weiterbildungsstätte
  • Prüfungsgebühren

4.4. Kosten für ein Arbeitszimmer

Ein häusliches Arbeitszimmer kann als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn es ausschließlich beruflich genutzt wird und keinen anderen Arbeitsplatz gibt. Seit 2023 gibt es eine Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (maximal 1.260 Euro im Jahr), die auch ohne separates Arbeitszimmer gilt.

4.5. Bewerbungskosten

Aufwendungen für die Jobsuche sind ebenfalls absetzbar. Dazu zählen:

  • Kosten für Bewerbungsunterlagen (z. B. Bewerbungsfotos, Druck- und Versandkosten)
  • Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen
  • Kosten für Arbeitsproben oder Online-Bewerbungen

4.6. Doppelte Haushaltsführung

Wer aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz unterhält, kann die damit verbundenen Kosten als Werbungskosten absetzen. Dazu gehören:

  • Miete für die Zweitwohnung
  • Fahrtkosten zwischen Haupt- und Zweitwohnsitz
  • Umzugskosten

5. Wie werden Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben?

Werbungskosten werden in der Anlage N der Einkommensteuererklärung eingetragen. Arbeitnehmer, die nur den Werbungskostenpauschbetrag geltend machen, müssen hier nichts weiter ausfüllen. Wer jedoch höhere Werbungskosten hat, sollte alle relevanten Belege sammeln und die tatsächlichen Kosten in die entsprechenden Felder der Anlage N eintragen.

6. Tipps zur optimalen Nutzung der Werbungskosten

  1. Belege sammeln: Alle Quittungen und Rechnungen sollten aufbewahrt werden, um die Werbungskosten nachweisen zu können.
  2. Kilometerpauschale nutzen: Auch wenn kein eigenes Auto vorhanden ist, können Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Mitfahrgelegenheiten abgesetzt werden.
  3. Pauschalen beachten: Wer keine genauen Belege hat, kann oft Pauschalen nutzen (z. B. Homeoffice-Pauschale).
  4. Frist beachten: Die Steuererklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden (bei steuerlicher Beratung gilt eine verlängerte Frist).

7. Fazit

Werbungskosten sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der Steuerlast und betreffen fast alle Arbeitnehmer. Durch das richtige Erfassen und Angeben von Werbungskosten können Steuerzahler oft erhebliche Beträge sparen. Da das Steuerrecht jedoch komplex ist und sich häufig ändert, lohnt es sich, sich bei speziellen Fragen professionell beraten zu lassen.

Hinweis: Diese Informationen sind allgemein gehalten und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für spezifische Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das Finanzamt.

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