Grundfreibetrag, Unterhaltshöchstbetrag und Kinderfreibetrag sollen erhöht werden

Die Bundesregierung will den steuerlichen Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, und den Kinderfreibetrag stärker anheben als zunächst geplant. Bundesfinanzminister Christian Lindner hält dies trotz der angespannten Lage für geboten.

Hintergrund

Durch das Inflationsausgleichsgesetz (bereits 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet) steigt der Grundfreibetrag zum 1.1.2024 von 10.908 EUR auf 11.604 EUR. Nach den neuen Plänen soll eine weitere Erhöhung erfolgen – und zwar auf 11.784 EUR.

Beachten Sie: Da der Unterhaltshöchstbetrag dem Grundfreibetrag entspricht, würde sich eine Erhöhung auch hier auswirken.

Nach dem Inflationsausgleichsgesetz beträgt der Kinderfreibetrag pro Kind und Elternteil im Jahr 2024 3.192 EUR. Bei einer steuerlichen Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag (6.384 EUR). Auch hier plant Lindner eine Erhöhung auf 6.612 EUR.

Quelle: FDP: Wir entlasten die arbeitende Mitte, Mitteilung vom 5.12.2023; Inflationsausgleichsgesetz, BGBl I 2022, S. 2230

Gut zu wissen – Was ist eigentlich der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der Eltern zugutekommt, um die finanzielle Belastung durch die Erziehung und Betreuung von Kindern zu mildern. In Deutschland setzt sich der Kinderfreibetrag aus zwei Komponenten zusammen: dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Zusammen sollen diese Freibeträge sicherstellen, dass das Einkommen der Eltern bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei bleibt, um die grundlegenden Bedürfnisse des Kindes abzudecken.

Der Kinderfreibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen, wodurch sich die Steuerlast reduziert. Allerdings wird der Kinderfreibetrag nicht automatisch gewährt. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für die Eltern günstiger ist. Wenn der Kinderfreibetrag eine höhere steuerliche Entlastung bietet als das Kindergeld, wird der Freibetrag berücksichtigt. Andernfalls bleibt es beim Kindergeld.

Das Kindergeld beträgt ab Januar 2023 monatlich 250 Euro pro Kind. Dieser Betrag wird direkt an die Eltern ausgezahlt und dient ebenfalls der Unterstützung bei den Kosten für die Kindererziehung und -betreuung.

Wichtig zu beachten ist, dass der Kinderfreibetrag in der Regel nur bei der Einkommensteuerveranlagung relevant wird, während das Kindergeld monatlich ausgezahlt wird und direkt zur Verfügung steht. Eltern sollten daher sorgfältig prüfen, welche Variante für sie finanziell vorteilhafter ist.