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Minijobs: Das ändert sich 2025
Ab dem 1.1.2025 sind einige wichtige Änderungen für Minijobs zu beachten. So beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 EUR pro Stunde (zuvor 12,41 EUR). Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Minijob-Grenze (ab 1.1.2025: 556 EUR monatlich), da diese an den Mindestlohn „gekoppelt“ ist. Diese und weitere Änderungen hat die Minijob-Zentrale zusammengefasst.
Gut zu wissen – Wie wird ein Minijob definiert??
Ein Minijob ist eine Arbeit, bei der man nicht mehr als 520 Euro im Monat verdient. Ein Minijob ist besonders für Menschen interessant, die nebenbei arbeiten möchten, ohne hohe Abgaben zahlen zu müssen. Arbeitgeber zahlen beim Minijob Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Ein Minijob kann auch in einem Privathaushalt stattfinden. Dabei übernimmt die Minijob-Zentrale die Abwicklung. Wenn man als Minijobber arbeitet, kann man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Ein Minijob ist auch für Studenten interessant, die ein Praktikum machen und dabei nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen. Wenn man im Minijob mehr als die erlaubte Grenze verdient, kann es sein, dass der Minijob in einen Midijob umgewandelt wird. Ein Minijob bietet also viele Vorteile, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.