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Mahlzeitengestellung: Verpflegungspauschalen auchohne erste Tätigkeitsstätte zu kürzen
Verpflegungspauschalen sind nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs bei einer Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber auch dann zu kürzen, wenn der Steuerpflichtige über keine erste Tätigkeitsstätte verfügt. Sachverhalt Der Steuerpflichtige war als nautischer Offizier an Bord von Schiffen tätig. Die unentgeltlichen Mahlzeiten…