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Doppelte Haushaltsführung: Bei einem Hauptwohnsitz im Ausland ist eine Kostenbeteiligung nachzuweisen
Die für eine doppelte Haushaltsführung erforderliche finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung muss bei Fällen mit Auslandsbezug nicht unterstellt werden, nur weil der Arbeitnehmer verheiratet ist. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen. Hintergrund Bei einer doppelten Haushaltsführung muss der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen…