Rufen Sie an unter +49 451 3844490
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz: Abzug von Taxikosten nur in Höhe der Entfernungspauschale
Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass ein Arbeitnehmer für seine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (zumeist dessen üblicher Arbeitsplatz) auch bei Nutzung eines Taxis lediglich Aufwendungen in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen kann. Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind…