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Umsatzsteuer: Keine Rechnungsberichtigung bei fehlender Leistungsbeschreibung
Ein Dokument ist nur dann eine Rechnung und damit rückwirkend berichtigungsfähig, wenn es eine Leistungsbeschreibung enthält. Hierzu hat der Bundesfinanzhof nun klargestellt, dass eine ganz allgemein gehaltene Leistungsbeschreibung („Produktverkäufe“) nicht ausreicht. War der Vorsteuerabzug z. B. wegen einer unvollständigen Rechnung…